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Mit 110 Kilogramm Übergepäck durch den Zoll - vieles verboten

Rund 500 verbotene Cremes und Kosmetikartikel haben Zöllner am Flughafen München in mehreren Reisetaschen gefunden.

Beschlagnahmte Cremes und Kosmetikartikel

Ende Januar 2021 haben Beamte des Hauptzollamts München das Gepäck einer 22-jährigen Studentin kontrolliert, die aus Togo einreiste und den "Grünen Ausgang" für anmeldefreie Waren passierte. Während der Überprüfung stellten die Beamten in mehreren Reisetaschen rund 400 verbotene Cremes (rezeptpflichtige Kortison- und Anti-Pilz-Cremes) und 100 nicht einfuhrfähige Kosmetikartikel fest. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Ware sichergestellt.

"Das Gesamtgewicht aller Reisetaschen betrug rund 110 Kilogramm", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Zusatzinformation

Produkte aus Drittländern müssen sicher sein. Dies bedeutet, dass sie die Gesundheit des Menschen nicht gefährden dürfen. Hierzu haben sowohl die Europäische Union als auch der nationale Gesetzgeber in den verschiedensten Bereichen rechtliche Anforderungen geschaffen, die die jeweilige Ware zu erfüllen hat.

Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr mit.

Kosmetik
Kosmetische Mittel aus Drittländern müssen bei ihrer Einfuhr die gleichen Anforderungen erfüllen wie in der Union hergestellte Produkte. Die Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen für kosmetische Mittel obliegt in Deutschland den zuständigen Marktüberwachungsbehörden.

Arzneimittel
Die Regelungen des Arzneimittelrechts sorgen im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln. Dies gilt insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel.

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