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Servicehinweis des Zolls

Postabfertigung von zu Hause

Damit die Abfertigung von Postsendungen aus Drittländern bürgerfreundlicher gestaltet werden kann, bietet der Zoll bereits seit vergangenem Jahr bundesweit die Möglichkeit der "Postabfertigung von zu Hause" an. "In diesen schwierigen Zeiten möchten wir erneut darauf hinweisen, dass durch dieses Verfahren die ansonsten notwendige, aber vielleicht auch zeitaufwendige Anfahrt zum Zollamt vermieden werden kann", erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann. "Die Öffnungszeiten der Zollämter sind dadurch nicht bindend und etwaige Wartezeiten entfallen auch", führte er weiter aus.

Das Verfahren findet allerdings nur Anwendung für Sendungen, denen ein Kaufgeschäft zugrunde liegt und deren Wert nicht größer als 1.000 Euro ist. Ferner darf der Sendungsinhalt nicht gegen Verbote und Beschränkungen verstoßen.

Neu ist, dass ein Sendungsempfänger von zu Hause für seine Postsendung eine Erklärung abgeben kann, die als Zollanmeldung gewertet wird. Der Sendungsempfänger übersendet dem Zollamt hierzu eine Einverständniserklärung und sämtliche für die Zollanmeldung wichtigen Unterlagen zum Sendungsinhalt. Das Zollamt wird damit in die Lage versetzt, alle für eine Abfertigung notwendigen Maßnahmen durchführen zu können.

Sofern Einfuhrabgaben anfallen, sendet das Zollamt dem Empfänger einen Steuerbescheid zu. Nach Zahlung der Abgaben und nach Übersendung einer kostenpflichtigen Paketmarke für den Transport des Pakets vom Zollamt zum Empfänger, wird dem Empfänger die Sendung von einem Paketdienstleister nach Hause geliefert. Alternativ steht es dem Sendungsempfänger frei, die Sendung auch persönlich vom Zollamt abzuholen.

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