Fehlende Transportpapiere, keine Kennzeichnung
Regensburg, 8. Dezember 2022
Zöllner stellen 50 Kilogramm illegale Pyrotechnik sicher
Innerhalb kurzer Zeit ahndeten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus des Hauptzollamts Regensburg vier Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.
So kontrollierten die Zöllner auf einem Autobahnparkplatz nahe Waidhaus einen aus Tschechien kommenden Reisenden. Die Frage der Beamten nach mitgeführten Feuerwerkskörpern wurde von dem 20-jährigen Mann sofort mit Ja beantwortet. Auf der Rücksitzbank des Pkws befanden sich 62 verbotene Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 sowie vier verbotene Raketen.
Bei einer weiteren Fahrzeugkontrolle nahe dem Grenzübergang Waidhaus überprüften die Zöllner einen ebenfalls aus Tschechien kommenden Kleintransporter. Auf Befragen gab der 41-jährige Fahrer an, nur Textilien gekauft zu haben. Verbotene Gegenstände habe er nicht dabei. Dass sich diese Aussage nicht ganz mit der Realität deckte, zeigte die anschließende Kontrolle des Laderaums: Darin befanden sich vier Feuerwerksbatterien der Kategorie 3 mit einem Gesamtgewicht von rund 32 Kilogramm.
Insgesamt 134 Feuerwerkskörper sowohl der Kategorie 3 als auch ohne Kennzeichnung sowie eine Feuerwerksbatterie der Kategorie 3 waren das Ergebnis zweier weiterer zollrechtlichen Überprüfungen im Raum Waidhaus.
Da die Fahrer in allen Fällen die notwendigen Papiere, die zum Transport derartiger Pyrotechnik berechtigen, nicht vorlegen konnten, stellten die Waidhauser Zöllner circa 50 Kilogramm Pyrotechnik sicher und leiteten entsprechende Strafverfahren ein.
Weitere Ermittlungen erfolgten durch das Zollfahndungsamt München - Dienstort Nürnberg.