Zoll stoppt illegalen Abfalltransport
Karlsruhe, 6. Oktober 2022
Ausfuhr von einer Tonne Schrott nach Bosnien verhindert
Bereits in der vergangenen Woche wurden Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn 6 auf einen in Bosnien zugelassenen Sprinter aufmerksam. Auf der gesamten Ladefläche des Fahrzeugs befanden sich zusammengerechnet circa eine Tonne Schrott sowie nicht mehr verwertbare und zum Teil mit FCKW belastete Elektrogeräte, welche unmittelbar nach Bosnien verbracht werden sollten.
Da die Verantwortliche, eine 29-jährige Bosnierin, keine erforderliche Notifizierung für den Abfall vorzeigen konnte, ordnete das zuständige Landratsamt in Absprache mit der Sonderabfallagentur die Entsorgung des zuvor in der Gelben Abfallliste eingestuften Abfalls an.
Gegen die 29-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung und das Abfallverbringungsgesetz eingeleitet. Der komplette Abfall ist bereits ordnungsgemäß entsorgt worden.
Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber nunmehr im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen.
Abhängig von der Art der Abfälle, der beabsichtigten Beseitigung oder Verwertung und den von der Verbringung berührten Staaten oder Gebieten ist die konkrete grenzüberschreitende Verbringung grundsätzlich entweder verboten beziehungsweise unterliegt dem Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung der zuständigen Behörden oder unterliegt den allgemeinen Informationspflichten.
Das jeweils erforderliche Dokument ist der (befugten) Zollstelle im Rahmen der Abfertigung der Abfälle vorzulegen.
Weitere Informationen zum Abfallrecht finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen, auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamts und der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde.
Informationen zur Gelben Abfallliste
Ausfuhr von Abfällen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Umweltbundesamt