- Ort und Datum : Dortmund, 21. August 2022
Im Gepäck von Reisenden fanden die Zollbeamten am Flughafen Dortmund Gold, Geld, Rauschgift und ein Messer. Bereits acht Aufgriffe gab es vom 2. bis zum 11. August 2022.
Im Einzelnen handelte es sich um
- ein Springmesser (verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz), eingeführt am 02.08.2022 von einer nordmazedonischen Staatsangehörigen,
- das Nichtanmelden von Bargeld in Höhe von 15.332 Euro, eingeführt am 02.08.2022 von einem bosnischen Staatsangehörigen,
- 0,5 Gramm Marihuana, die ein polnischer Staatsangehöriger am 04.08.2022 nach Danzig (Polen) ausführen wollte,
- das Nichtanmelden von Goldschmuck (Warenwert: 3.733 Euro), eingeführt am 05.08.2022 von einer spanischen Staatsangehörigen,
- das Nichtanmelden von Goldschmuck (Warenwert: 1.252 Euro), eingeführt am 07.08.2022 von einer deutschen Staatsangehörigen,
- 60 Tabletten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Diazepam), eingeführt am 10.08.2022 von einer mazedonischen Staatsangehörigen,
- die Sicherstellung von 130.000 Euro wegen Verdachts der Geldwäsche, eingeführt am 10.08.2022 von einem deutschen Staatsangehörigen,
- das Nichtanmelden von Goldschmuck (Warenwert: 5.109 Euro), eingeführt am 11.08.2022 von einer türkischen Staatsangehörigen.
Gegen die Reisenden - mit Ausnahme des Falles der Sicherstellung von 130.000 Euro - wurden Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.
Im Fall des Verdachts auf Geldwäsche meldete der Reisende die hohe Bargeldsumme ordnungsgemäß beim Zoll an. Es handelte sich laut Aussage des Mannes um Einnahmen aus Autoverkäufen in Albanien, die er im Auftrag seines Arbeitgebers nach Deutschland bringen sollte. Einen Nachweis über die Autoverkäufe konnte er jedoch nicht vorlegen. Das Geld wurde daher sichergestellt. Es wird nun ein Clearingverfahren durchgeführt, das über eventuelle Ermittlungen entscheidet.