- Ort und Datum : Karlsruhe, 25. Juli 2022

Bereits in der vergangenen Woche hatten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden im Koffer einer Reisenden Goldschmuck im Wert von 2.600 Euro entdeckt, der nicht ordnungsgemäß angemeldet worden war. Nun wurden die Beamten erneut fündig.
In diesem Fall brachte eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige fünf Armreife aus Gold von ihrer Reise aus Marokko mit.
Da sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 3.500 Euro belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß anmeldete, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von circa 760 Euro konnte die Frau ihre Reise fortsetzen.