- Ort und Datum : Karlsruhe, 19. Juli 2022

Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden entdeckten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe am 16. Juli 2022 im Koffer einer Reisenden eine größere Menge Goldschmuck, der nicht ordnungsgemäß angemeldet worden war.
Beim Durchleuchten des mitgeführten Gepäcks und der anschließenden händischen Kontrolle wurde durch die Zollbeamten festgestellt, dass die 29-jährige kosovarische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland neben ihrem gewöhnlichen Reisegepäck auch Goldschmuck mitführte, darunter Ringe, Ketten und Armreife.
Da sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 2.600 Euro belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von circa 580 Euro konnte die Beschuldigte ihre Reise fortsetzen.