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Goldschmuck im Reisegepäck

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Nicht angemeldeter Goldschmuck

Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden entdeckten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe am 16. Juli 2022 im Koffer einer Reisenden eine größere Menge Goldschmuck, der nicht ordnungsgemäß angemeldet worden war.

Beim Durchleuchten des mitgeführten Gepäcks und der anschließenden händischen Kontrolle wurde durch die Zollbeamten festgestellt, dass die 29-jährige kosovarische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland neben ihrem gewöhnlichen Reisegepäck auch Goldschmuck mitführte, darunter Ringe, Ketten und Armreife.

Da sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 2.600 Euro belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von circa 580 Euro konnte die Beschuldigte ihre Reise fortsetzen.

Zusatzinformation

Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an. Mitunter stellt dies bei Nichtanmeldung ein Steuerstrafverfahren dar.

Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen" sowie im Faltblatt "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erkundigen, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Reisen
Faltblatt "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll"PDF | 5 MB | Datei ist nicht barrierefrei

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