Weltverbrauchertag am 15. März 2022
Frankfurt am Main, 14. März 2022
Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Frankfurt am Main.
Im August letzten Jahres wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main allein in einer einzelnen Frachtsendung aus China 606 Jacken und 99 Paar Schuhe namhafter Hersteller festgestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich hierbei um Fälschungen handelt.
Zum Schutz der Verbraucher kam es im Jahr 2020 beim Hauptzollamt Frankfurt am Main bei 18.357 Aufgriffen zur Sicherstellung von 36,6 Millionen Waren. Ein großer Teil entfiel dabei auf persönliche Schutzausrüstungsgegenstände wie Handschuhe, Schutzmasken und Medizinprodukte. Sichergestellt wurden weiterhin Waren wie zum Beispiel Maschinen zur Gewichtsreduktion und Haarpflegegeräte. Der Warenursprung war meist China und Taiwan. Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden als unsichere Erzeugnisse eingestufte Waren dem Wirtschaftskreislauf entzogen.