- Ort und Datum : Hamburg, 10. Januar 2022
"Im Zuge einer turnusmäßigen Betriebsprüfung bei einem Großunternehmen aus der Genussmittelbranche haben Beschäftigte des Hauptzollamts Hamburg festgestellt, dass Einfuhrabgaben in Höhe von fast 1,7 Millionen Euro nachzufordern sind", erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann.
"Für Lieferungen in außereuropäische Exportmärkte war das international im Handelsgeschäft tätige Konzernunternehmen zugelassen worden, die für die Produktion hochsteuerbarer Waren benötigten Rohwaren zoll- und steuerfrei zu importieren, zu lagern und zu verarbeiten."
Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten unter anderem fest, dass die für die Abgabenfreiheit erforderlichen Ausfuhrnachweise vielfach nicht vorgelegt werden konnten und darüber hinaus in mehreren Fällen unzutreffende Rechnungswerte angegeben wurden.