- Ort und Datum : Krefeld, 27. Dezember 2023

Bereits Ende November 2023 konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen des Hauptzollamts Krefeld bei einem niederländischen Staatsangehörigen insgesamt sechs Kartons mit verschiedenen Feuerwerkskörpern mit einem Gewicht von insgesamt 128 Kilogramm sicherstellen. Die Nettoexplosivmasse betrug über 17 Kilogramm.
Der 29-jährige Tatverdächtige reiste zuvor im Kreis Viersen mit einem Kastenwagen über die grüne Grenze aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Hier hatte er wohl nicht mit den wachsamen Krefelder Zöllnerinnen und Zöllnern gerechnet. Die Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere verbotenen Waren (Rauschgift, Waffen) und nach Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 Euro wurde von der Person verneint. Diese gab an, lediglich eine Shisha-Bar in der Nähe besuchen zu wollen. Im Rahmen der durchgeführten Zollkontrolle wurden die Feuerwerkskörper auf der Ladefläche des Kastenwagens entdeckt.
Alle vorgefundenen Feuerwerksbatterien waren aus der Kategorie F4. Das bedeutet, diese waren als Großfeuerwerk einzustufen, von welchem eine große Gefahr ausging.
Die Verwendung von Feuerwerksbatterien der Kategorie F4 ist nur durch Personen mit Fachkenntnissen zulässig. Wer Feuerwerk dieser Kategorie einführen oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen will, hat mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachzuweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist. Eine entsprechende Erlaubnis konnte in dem Fall nicht vorgelegt werden.
Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.