Dopinghändler festgenommen
Über eine halbe Million Einheiten Doping- und Arzneimittel und über 400.000 Euro Bar- und Kryptogeld sichergestellt
Am 14. Dezember 2023 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamts Essen im Auftrag der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter anderem wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Dopingmitteln in nicht geringer Menge zwei Wohnungen in Düsseldorf und Essen. Hierbei wurden circa 630.000 Einheiten Doping- und Arzneimittel in Tablettenform, über 32.000 verkaufsfertige Ampullen mit Dopingmitteln, circa 13.000 Einheiten verschreibungspflichtige Wachstumshormone und circa ein Kilogramm Dopingpulver sichergestellt. Ein Beschuldigter wurde festgenommen.
Die seit Juni 2023 andauernden Ermittlungen richten sich gegen einen Beschuldigten im Alter von 38 Jahren aus dem Raum Düsseldorf, der über einen Online-Shop diverse Dopingpräparate sowie in Deutschland nicht zugelassene oder verschreibungspflichtige Arzneimittel, wie Antidepressiva, Insulin oder die sogenannte "Abnehmspritze", vertrieben haben soll.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wurden die entsprechenden Bestellungen europaweit mittels einfacher Paketsendungen geliefert und von den Abnehmern mit Kryptowährungen bezahlt. Im Zeitraum zwischen Februar und Juli 2023 konnten durch die Ermittlungsbehörden über 700 entsprechende Sendungen festgestellt werden. Eine 33-jährige Beschuldigte aus dem Raum Essen steht außerdem im Verdacht, als "Strohfrau" Paketsendungen mit Dopingmitteln aus Litauen, Lettland und Polen für den vorgenannten Beschuldigten in Empfang genommen und an diesen weitergeleitet zu haben.
Neben den oben genannten Dopingmitteln im Wert von über einer Million Euro konnten im Zuge der Durchsuchungen circa 150.000 Euro Bargeld, circa 270.000 Euro in Kryptowährung und versandfertige Päckchen mit Dopingmitteln sowie weitere Beweismittel, darunter Mobiltelefone, Speichermedien, Verpackungsmaterial und Versandetiketten, sichergestellt werden.
Der Beschuldigte wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt und befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an. Das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Dopingmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.
Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
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Beschlagnahmte Ampullen mit Dopingmitteln