Zoll

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Zoll durchsucht im Rahmen einer Zwangsvollstreckung

Erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Staatsschutz

Am Donnerstag, dem 12. Oktober 2023, hat die zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn des Hauptzollamts Osnabrück die Wohn- und Geschäftsräume eines Vollstreckungsschuldners durchsucht. Aufgrund der potenziellen Gefährdungslage (diese war der Vollstreckungsstelle wegen anderer Sachverhalte sowohl der Polizei als auch dem Staatsschutz bekannt) wurde die Maßnahme durch Beschäftigte des polizeilichen Staatsschutzes und des Polizeivollzugsdienstes (Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim) unterstützt.

Die Durchsuchung erfolgte im Rahmen eines gegen den Vollstreckungsschuldner betriebenen Vollstreckungsverfahrens.

Gegenstand der Zwangsvollstreckung waren Bußgeldfestsetzungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück gegen den Vollstreckungsschuldner in Höhe von über 15.000 Euro sowie Beitragsrückstände des Vollstreckungsschuldners bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in Höhe von mehreren Tausend Euro. Der Vollstreckungsschuldner, ehemals Geschäftsführer eines Unternehmens, dessen Geschäftstätigkeit auf den Ein- und Verkauf von Fliesen, Platten und Natursteinen, die handwerksmäßige Durchführung von Arbeiten aller Art im Fliesenlegerhandwerk und Trockenbau sowie Putzarbeiten ausgerichtet war, hatte die betreffenden Bußgelder und Genossenschaftsbeiträge trotz rechtskräftiger Festsetzung und Vollstreckbarkeit nicht gezahlt.

Im Rahmen der Durchsuchung konnten verschiedene werthaltige Gegenstände gepfändet werden. Die Wertgegenstände wurden in der Zollzahlstelle Nordhorn zur Verwahrung eingeliefert und sollen anschließend zur teilweisen Tilgung der Gesamtrestforderung verwertet werden.

Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse zudem Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen der Immobiliarvollstreckung eingeleitet.

Zusatzinformation

Die Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung verfolgen ausstehende Steuern, Beitragsforderungen und zu Unrecht ausgezahlte öffentlich-rechtliche Geldleistungen.

Neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) vollstrecken sie auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen für sogenannte Fremdgläubiger, wie zum Beispiel die Agenturen für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Damit sichern die Vollstreckungsstellen die Leistungsfähigkeit des Staates und setzen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung von Beitragszahlern durch.

Wenn der Schuldner trotz Mahnung und gegebenenfalls auch nach Übersendung der Vollstreckungsankündigung nicht zahlt, wird die Vollstreckung eingeleitet. Der Schuldner kann die Vollstreckung jederzeit durch Zahlung der Forderung abwenden. Daneben gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen, über den die Vollstreckungsstelle nach Prüfung im Einzelfall entscheidet. Die wichtigsten Vollstreckungsmaßnahmen sind

  • die Pfändung von Geldforderungen (zum Beispiel Konto- oder Lohnpfändung) und
  • die Pfändung von Sachen, die durch Vollziehungsbeamte im Außendienst veranlasst wird.

Bei der Pfändung von Einkommen sind Pfändungsschutzbestimmungen wie Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen zu beachten. Gegenstände, die Schuldner für eine bescheidene Lebensführung benötigen, sind nicht pfändbar.

In Einzelfällen kann auch die Versteigerung von Wohnhäusern und Grundstücken durchgeführt werden, um eine Tilgung der Forderung zu erreichen.

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