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Urteil wegen Einfuhrschmuggels und Unterfakturierung hochwertiger Fahrzeuge

Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten sowie von 24 Monaten und von 16 Monaten zur Bewährung gegen drei Haupttäter verhängt; Vollstreckung von Pfändungen zur Vermögensabschöpfung in Millionenhöhe; Sportwagen im Wert von 300.000 Euro gepfändet

Beschlagnahmtes Luxusauto

Zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten sowie zu 16 Monaten zur Bewährung verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück zwei Angeklagte aus dem Emsland am 22. August 2023. Ein estnischer Staatsangehöriger wurde zu einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt.

Das Zollfahndungsamt Hannover ermittelte seit 2021 im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) - Zentrum Hamburg - gegen die Männer wegen Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung bei der Einfuhr hochwertiger Kraftfahrzeuge aus Drittländern in die Europäische Union.

Anfänglich standen zwei 38 und 52 Jahre alte Täter im Verdacht, hochwertige Kraftfahrzeuge aus Drittländern unter Vorlage gefälschter litauischer Verzollungsdokumente auf dem Landweg in die EU zu transportieren. Folglich wurden für diese Fahrzeuge keinerlei Einfuhrabgaben entrichtet. Weitere Ermittlungen ergaben, dass im Laufe des Jahres 2021 die Tatbegehung durch die beiden nunmehr Verurteilten geändert wurde.

Die angekauften Luxusfahrzeuge wurden danach im Zusammenwirken mit dem in Estland wohnhaften Täter auf dem See-, Luft- oder Landweg in die Niederlande verbracht. Dort wurden die Fahrzeuge mit unrichtigen Wertangaben zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr angemeldet und abgefertigt. Durch diese sogenannte Unterfakturierung wurden in diesen Fällen die Einfuhrabgaben zu niedrig festgesetzt.

Das Gericht befand einen der Angeklagten in 14 Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Schmuggels und in neun Fällen des gewerbsmäßigen Schmuggels für schuldig und verhängte eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten.

Ein weiterer Angeklagter wurde in insgesamt sechs Schmuggelfällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Der estnische Staatsangehörige wurde aufgrund des banden- und gewerbsmäßigen Schmuggels in einem Fall sowie der Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Schmuggel in elf Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidiger aller drei Angeklagten haben Rechtsmittel eingelegt. Gegen einen vierten Angeklagten wurde das Verfahren nach § 153a Strafprozessordnung gegen Zahlung eines fünfstelligen Betrages eingestellt.

Durch Einziehung von vier bereits im Dezember 2021 sichergestellten Kraftfahrzeugen sowie bisher von zwei Beschuldigten geleisteter finanzieller Wiedergutmachung wurde über eine Million Euro der hinterzogenen Einfuhrabgaben gesichert.

Im Urteil gegen einen der Angeklagten wurde zudem eine Einziehungsentscheidung gegen das von ihm geführte Unternehmen über knapp 2,3 Millionen Euro getroffen.

Auf dieser Grundlage hat das Landgericht Osnabrück einen Vermögensarrest in gleicher Höhe erlassen, woraufhin Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Hannover Anfang September 2023 erneut die Geschäftsräume des Unternehmens durchsuchten. Dabei wurde ein Sportwagen im Wert von 300.000 Euro gesichert. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg pfändete zudem das Bankguthaben sowie ausstehende Forderungen des Unternehmens.

Eine erste Pressemitteilung zum Sachverhalt wurde am 4. Februar 2022 veröffentlicht.

Einfuhrschmuggel und Unterfakturierung hochwertiger Kraftfahrzeuge

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Telefon: +352 4301 34115
E-Mail: lidija.globokar­@ext.ec.europa.eu

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Mobil: 0172 889 34 53
E-Mail: presse­@zfah.bund.de

Tobias Steinführer (Stellvertretender Pressesprecher)
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