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Zollanmeldung ist glasklar abzugeben

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet

Ende Juli 2023 fanden Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach bei einer Kontrolle sechs Glasplatten im Wert von fast 1.700 Euro auf einem Kleintransporter.

Der Fahrer einer Schweizer Baufirma reiste gerade aus der Schweiz kommend über den Grenzübergang Grenzacherhorn nach Deutschland ein, als ihn die Zöllner stoppten. Der Fahrer gab gegenüber den Kontrollbeamten an, dass die Glasplatten auf einer grenznahen Baustelle in Deutschland verbaut werden sollen. Eine Verzollung der Glasplatten nahm er allerdings nicht vor.

Da der Mann die Glasplatten beim Zoll nicht angemeldet hatte, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung gegen ihn ein.

Die Einfuhrabgaben von rund 400 Euro wird der Mann nachzahlen müssen.

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