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Einwegbesteck und Fleischwolf nicht einfuhrfähig

Verstöße gegen Produktsicherheitsverordnung festgestellt

Gleich zwei Verstöße gegen die sogenannte Produktsicherheitsverordnung stellten Bedienstete des Zollamts Weiden-Waidhaus - Dienstsitz Weiden - in den vergangenen Tagen fest.

Im ersten Fall überprüften die Zollbeamten im Rahmen einer Einfuhrabfertigung die Ladung eines aus der Türkei kommenden Lkws. Laut Zollanmeldung handelte es sich bei der Ware um "Besteck für den Küchengebrauch aus Kunststoff". Die bearbeitenden Beamten hatten allerdings Bedenken, da augenscheinlich typisches Einwegbesteck eingeführt werden sollte.

Zur Beurteilung der Einfuhrfähigkeit wurde schließlich das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab als zuständige Marktüberwachungsbehörde mittels Kontrollmitteilung über die Einfuhr unterrichtet. Letztendlich wurde der Verdacht der Zöllner auch bestätigt.

Nach Auskunft des Landratsamts handelt es sich um nichtkonforme Produkte nach der Einwegkunststoffverordnung. Eine Einfuhr ist daher nicht möglich. Der Zollbeteiligte wird die rund 5.000 Kartons mit etwa fünf Millionen Bestecksets wieder ausführen.

Im zweiten Fall wurde eine aus der Türkei kommende Sendung seitens der Zollbeamten überprüft. Bei dieser Ware handelte es sich um einen Fleischwolf.

Im Rahmen der Abfertigung traten jedoch auch hier Zweifel an der Einfuhrfähigkeit des Produktes auf. Zur Beurteilung der Konformität erfolgte daher eine Kontrollmitteilung an die Produktsicherheitsbehörde. Die für diesen Fall zuständige Regierung von Mittelfranken teilte mit, dass der Fleischwolf nicht einfuhrfähig sei. Die Ware wurde daher wieder ausgeführt.

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