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Offene Geldbuße beim Zoll

Offene Geldbuße beim Zoll

  • Ort und Datum : Hannover, 9. Mai 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Bielefeld

  • StrasseHausnummerWerner-Bock-Straße 25 - 29
  • PLZOrt33602 Bielefeld

Bereits im März dieses Jahres wurde ein 28-jähriger Mann bei der Einreise aus der Türkei am Flughafen Hannover wegen offener Geldbußen von der Bundespolizei vorläufig festgenommen.

Der Reisende hatte unter anderem Schulden beim Bielefelder Zoll. Als Inhaber einer Firma war er nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zu dulden und diese zu unterstützen.

Der Mann wurde wiederholt dazu aufgefordert, Unterlagen vorzulegen. Dieser Aufforderung kam er jedoch nicht nach. Demzufolge erließ das Sachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Bielefeld gegen ihn einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1.500 Euro. Dieser Bußgeldbescheid wurde auch nach Mahnung nicht fristgerecht gezahlt.

"Da Bußgelder keine gewöhnlichen Forderungen sind, unterliegen die festgesetzten Geldbußen nicht den Pfändungsfreigrenzen und der Schuldner kann sich auch nicht durch Insolvenz von der Forderung befreien. Dem Sachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Bielefeld als Bußgeldvollstreckungsbehörde steht, sofern die völlige Zahlungsunfähigkeit nicht nachgewiesen wird, als letztes Mittel die Berechtigung zu, beim Amtsgericht Erzwingungshaft gegen den Schuldner zu beantragen", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher des Hauptzollamts Bielefeld.

Dies ist dann auch im März 2022 beim zuständigen Amtsgericht in Bielefeld geschehen. Da der Aufenthaltsort des 28-Jährigen nicht festgestellt werden konnte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Neben der Geldbuße des Zolls war in einer weiteren Justizsache noch ein Betrag in Höhe von 2.700 Euro zu zahlen.

Der Firmeninhaber selbst beglich die Schulden beim Bielefelder Zoll, ein Familienangehöriger übernahm die Zahlung der zweiten Strafe, sodass er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen wurde.

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