Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Illegale Stoffe für Beautybehandlungen

Zollfahnder stellen 600 Ampullen und Fertigspritzen nicht zugelassener Schönheitsarzneimittel und Bargeld sicher

Am 3. Mai 2023 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamts Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln zwei Objekte in Brühl und Köln und stellten dort 600 Ampullen und Fertigspritzen nicht zugelassener Arzneimittel ("Botox", Lidocain, Cortison sowie Hyaluron) und rund 43.000 Euro Bargeld sicher.

Seit Juli 2022 ermittelt das Zollfahndungsamt Essen gegen eine 36-jährige Beschuldigte wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und das Heilpraktikergesetz.

Vorausgegangen war die Sicherstellung einer an die Beschuldigte gerichteten Paketsendung aus Südkorea mit nicht zugelassenen Arzneimitteln, 30 Ampullen Botulinumtoxin und 50 Ampullen Hyaluron. Im Januar 2023 stellte das Hauptzollamt Köln eine weitere Sendung nicht zugelassener Arzneimittel an die Kölner Beschuldigte mit 50 Ampullen Botulinumtoxin und zwei Fertigspritzen Hyaluron sicher.

Die Ermittlungen der Zollfahnder ergaben, dass die Beschuldigte entgegen ihrer Eigenwerbung, unter anderem auf Social-Media-Plattformen, keine Zulassung als Heilpraktikerin besitzt und im Jahr 2022 mindestens neun Paketsendungen bestellt hatte.

Bei den Durchsuchungen am 3. Mai 2023 in den Praxis- und Wohnräumen der Beschuldigten wurden durch das Zollfahndungsamt Essen 321 Ampullen Botox, Lidocain, Cortison, 279 Fertigspritzen Hyaluron, eine mutmaßlich gefälschte Heilpraktikerurkunde sowie schriftliche und elektronische Beweismittel sichergestellt. Rund 43.000 Bargeld wurden mit einem Vermögensarrest gesichert.

"Allein aus den im Juli 2022 und Januar 2023 sichergestellten Paketen hätte sich ein Umsatz von geschätzt etwa 221.000 Euro erwirtschaften lassen", sagte Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Essen.

"Bei Botulinumtoxin handelt es sich um einen hochgiftigen Stoff. Botulinumtoxin-Medikamente müssen daher in Deutschland zugelassen sein und sind verschreibungspflichtig. Eine Behandlung durch Laien und/oder mit nicht in Deutschland zugelassenen Medikamenten ist verboten und birgt erhebliche gesundheitliche Risiken", erklärte Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Essen.

Die Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln dauern an.

Sichergestellte Ampulle mit Botox Bild / Video 3/3 Sichergestellte Ampulle mit Botox

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen