Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Rückgabe eines urzeitlichen Krokodilschädels an das Königreich Marokko

Bei Einreisekontrolle beschlagnahmtes Fossil stammte aus Phosphat-Abbaugebieten

Urzeitlicher Krokodilschädel

Schon im Jahr 2018 reisten ein 47-jähriger Marokkaner und ein 38-jähriger Deutscher mit dem Auto aus Frankreich kommend nach Deutschland ein. Am Grenzübergang Neuried (Baden) wurden sie dabei durch die Bundespolizei einer Kontrolle unterzogen. Hierbei entdeckten die Beamten im Kofferraum des Fahrzeugs den versteinerten Schädel eines Krokodils.

Wegen zweifelhafter Angaben zur Herkunft dieses außergewöhnlichen Transportguts, und weil der Verdacht bestand, es könnte sich um geschütztes Kulturgut handeln, erfolgte die Beschlagnahme des Fundes. Gegen beide Männer war ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Kulturgutschutzgesetz und wegen möglicher Steuerhinterziehung eingeleitet worden.

Die weiteren Ermittlungen erfolgten durch das Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Offenburg.

Das Kulturgutschutzgesetz verbietet die Einfuhr geschützter Kulturgüter, die aus ihren Herkunftsländern entgegen der dortigen Verbote außer Landes gebracht werden.

Dass es sich hier tatsächlich um ein geschütztes Kulturgut handelte, konnte im Laufe der Ermittlungen unter anderem auch gutachterlich bestätigt werden. Demnach soll der 20 Kilogramm schwere und 1,20 Meter lange Schädel aus Phosphat-Abbaugebieten in Marokko stammen. In diesen Gebieten werden immer wieder Fossilienfunde gemacht, die jedoch nur von lizensierten Händlern exportiert werden dürfen.

Papiere, die eine legale Ausfuhr aus diesem Land oder den legalen Besitz dokumentieren, konnten jedoch weder bei der Kontrolle noch später vorgelegt werden. Bei ihrer Einreise führten die beiden Fahrzeuginsassen lediglich eine handgeschriebene Rechnung über 5.000 Euro für einen "Tête Crocodil" mit sich. Wegen des guten Zustands und des hohen wissenschaftlichen Wertes dürfte der tatsächliche Wert des Schädels jedoch viel höher liegen und die Rechnung gefälscht sein.

Der genaue Weg des Fossils bis zu seiner Beschlagnahme ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Auch nicht, wie die beiden Transporteure tatsächlich in dessen Besitz gekommen waren.

Nach Einstellung der Ermittlungen sollte das Fossil an ein Museum übergeben werden. Hierzu kam es jedoch nicht, da in einem langwierigen Verfahren das Königreich Marokko zwischenzeitlich dessen Herausgabe beantragt hatte.

Am 13. März 2023 wurde nun das Artefakt vom Auswärtigen Amt in Berlin an die marokkanische Botschaft übergeben, von wo aus es sicher bald seine Heimreise auf den afrikanischen Kontinent antreten wird.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen