- Ort und Datum : Singen, 3. Februar 2023
Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Bietingen entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Singen am 25. Januar 2023 zwei Gemälde im Wert von 7.900 Euro.
Zunächst gab das Schweizer Ehepaar bei der Einreise an, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Bei der sich anschließenden Kontrolle fanden die Zöllner im Kofferraum des in Zürich zugelassenen Wagens zwei sorgsam in Luftpolsterfolie verpackte Gemälde.
Auf die Kunstwerke angesprochen gaben die Reisenden an, die japanischen Tuschemalereien seien dazu bestimmt, über Deutschland in die USA verschickt zu werden. Eine mitgeführte Rechnung bezifferte den Wert je Bild auf 3.950 Euro. Abfertigungsunterlagen für die Gemälde waren nicht vorhanden.
Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen zoll- und steuerrechtliche Vorschriften leiteten die Beamten gegen die 69-jährige Besitzerin der Kunstwerke ein Strafverfahren ein.
Nach Zahlung der Einfuhrabgaben in Höhe von rund 550 Euro und einer Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Strafe konnte das Ehepaar seine Reise fortsetzen.
Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens übernahm das Hauptzollamt Karlsruhe.