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Gefälschte Rechnung am Zollamt vorgelegt

Wohnwagen mit falschem Wert angemeldet

Bereits Ende November 2024 meldete ein in Polen lebender Mann einen Wohnwagen am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn zur Einfuhr in die Europäische Union an. Der 30-jährige rumänische Staatsangehörige gab an, den Wohnanhänger zuvor für lediglich 150 Schweizer Franken in der Schweiz erworben zu haben und diesen nun nach Polen überführen zu wollen.

Hierfür legte er den Zöllnern am Grenzzollamt eine Rechnung über 150 Schweizer Franken vor. Gleichwohl der Wohnwagen aus dem Jahr 1980 stammte, kam der Betrag den erfahrenen Abfertigungsbeamten äußert gering vor.

Nachdem die Zöllner dem Mann mitgeteilt hatten, dass der angemeldete Warenwert nicht angenommen werden kann, gestand dieser den Kaufvertrag selbst ausgestellt und die Unterschrift des Verkäufers gefälscht zu haben. Der angemeldete Wert in Höhe von 150 Schweizer Franken wurde durch die Zollstelle abgelehnt und ein neuer Wert in Höhe von 1.100 Euro festgesetzt.

Zu den rund 250 Euro an Steuern musste der Mann für die falschen Angaben den gleichen Betrag als Zuschlag zahlen.

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