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Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Zollbeamten bleiben nicht ohne Folgen

Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt

Gegen einen 48-jährigen Mann setzte das Amtsgericht Offenburg eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro fest, nachdem dieser einen Zollbeamten mehrfach beleidigt und bedroht hatte.

Im Zuge gesonderter Ermittlungen des Zolls gegen den Sohn des Mannes fand bei jenem eine Hausdurchsuchung statt. Dies nahm der Vater Mitte Mai 2024 zum Anlass für einen Anruf bei der Ermittlungsbehörde. Dabei verwies er auf die zuvor durchgeführte Durchsuchung bei seinem Sohn und beleidigte einen der ermittelnden Beamten mehrfach.

Dabei konnte es der Mann jedoch nicht belassen, weshalb er die Beamten Mitte Juni 2024 erneut telefonisch kontaktierte und den Beamten auf das Gröbste beleidigte. Den Beleidigungen folgte zudem eine Bedrohung, indem er äußerte den ermittelnden Beamten beim nächsten Zusammentreffen körperlich zu verletzen.

Das Hauptzollamt Lörrach stellte bereits nach dem ersten Anruf Strafantrag beim Amtsgericht Offenburg wegen Beleidigung, welchem ein zweiter Strafantrag wegen Bedrohung folgte. Die Staatsanwaltschaft Offenburg folgte der Ansicht des Hauptzollamts und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro gegen den Mann.

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