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Zwei Hundewelpen am Dortmunder Flughafen sichergestellt

Käufer sollen auf Videoplattform auf Züchter aufmerksam geworden sein

1. Hundewelpe

Am 5. Dezember 2024 reisten eine 57-jährige Frau und ein 44-jähriger Mann am Flughafen Dortmund aus Istanbul ein. Die Reisenden wählten den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Außer dem üblichen Gepäck führten beide jeweils eine Hundetransportbox mit sich.

Beim Passieren des Ausgangs wurden die Reisenden von einer Zollbeamtin angesprochen und zur Kontrolle gebeten. Die Reisenden gaben an, die Hundewelpen der Rasse Pomeranian oder Zwergspitz in der Türkei gekauft zu haben, da sie dort günstiger seien als in Deutschland. Für beide Hunde wurden türkische Heimtierausweise und EU-Gesundheitszertifikate mit Blutuntersuchung vorgelegt.

Im Rahmen der Kontrolle der Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass beide Tiere weder gechipt noch tätowiert waren. Außerdem stellte die Zöllnerin Unstimmigkeiten in den Gesundheitspapieren fest.

So waren Stempel teilweise aufgedruckt und die Ergebnisse der Blutuntersuchung waren bei beiden Welpen identisch. Außerdem ergaben sich Zweifel am Alter der Hunde, laut vorgelegten Dokumenten sollten diese bereits acht Monate alt sein.

"Die Käufer der Hundewelpen gaben an, auf einer bekannten Videoplattform auf den Züchter aufmerksam geworden zu sein", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Gerade dann, wenn Rassehunde günstig angeboten werden, sollte man besonders skeptisch sein", so Münch weiter.

Der hinzugezogene Amtsveterinär bestätigte den Verdacht des Zolls und ordnete die Sicherstellung der Welpen an. Nach seiner Einschätzung sind die Hunde höchstens zwölf Wochen alt. Inzwischen sind die Tiere in Quarantäne im Tierheim untergebracht.

Zusatzinformation

Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union.

Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird, durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) beziehungsweise von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist.

Zusätzlich sind Impfpapiere sowie gegebenenfalls der Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.

Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, das heißt, durch den Besitzer oder der von dieser schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf beziehungsweise Besitzerwechsel dient.
Für Einreisen aus Ländern wie zum Beispiel der Schweiz gelten gesonderte Regelungen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen" im Bereich "Reisen".

Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten

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