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Verfrühte Weihnachtsgeschenke führen zu Strafverfahren und Versteuerung

Kontrolle in Zug

Im grenzüberschreitenden Zug von Basel nach Freiburg wurde ein in der Schweiz wohnhafter Reisender Mitte November 2024 durch Zöllnerinnen und Zöllner kontrolliert. Der 23-jährige Mann gab an, auf dem Weg nach Hannover zu seiner Schwester zu sein.

Die erstmalige Frage nach anmeldepflichtigen Waren wurde durch den taiwanesischen Staatsangehörigen verneint. Erst kurz nachdem er auch die zweite Frage nach mitgeführten Geschenken verneint hatte, meldete der Mann ein Kissen an.

Bei der Kontrolle zweier Taschen, welche dem Reisenden zugeordnet werden konnten, stellten die Zöllnerinnen und Zöllner jedoch nicht nur das angemeldete Kissen fest. Daneben führte der Mann mehrere als Geschenk verpackte Waren mit sich. Zum Vorschein kamen insgesamt zwei Kissen, vier Seidentücher, ein Hut, ein Gürtel sowie ein Schal. Der Wert der Waren belief sich auf rund 6.700 Euro. Damit hatte er die Wertfreigrenze in Höhe von 300 Euro für die abgabenfreie Einfuhr von Waren deutlich überschritten. Die Waren hätte er von sich aus anmelden müssen.

Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung leiteten die Kontrollkräfte des Hauptzollamts Lörrach ein Strafverfahren ein. Die Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 2.000 Euro wurden durch den Mann vor Ort entrichtet, weshalb die vorzeitigen und nun auch versteuerten Weihnachtsgeschenke mittlerweile in Hannover angekommen sein sollten.

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