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Zoll stellt gleich zwei Dopingverstöße an einem Abend fest

Zoll stellt gleich zwei Dopingverstöße an einem Abend fest

  • Ort und Datum : Lörrach, 22. November 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Lörrach

  • StrasseHausnummerMozartstraße 32
  • PLZOrt79539 Lörrach

Am 6. November 2024 führten Kontrollkräfte des Hauptzollamts Lörrach mehrere vorübergehend eingerichtete Kontrollstellen durch. Ziel der Kontrollaktion war die Überwachung des Warenverkehrs an der Grenze zur Schweiz und zu Frankreich.

Bereits zu Beginn des Einsatzes konnte ein 42-jähriger Mann im Weiler Stadtteil Friedlingen angehalten werden. Auf Nachfrage gab der Fahrer des Schweizer Fahrzeugs an, aus dem Fitnessstudio zu kommen und auf dem Weg in die Schweiz zu sein. Die explizite Frage nach verbotenen Gegenständen verneinte der Mann. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs erwies sich diese Aussage jedoch als falsch. Im Kofferraum entdeckten die Zöllner eine Sporttasche, in der sich insgesamt 181 Tabletten anabole Steroide befanden. Die Tabletten überschritten den Grenzwert der nicht geringen Menge um das 18,1-Fache. Die Zöllner leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz ein. Die Tabletten wurden noch vor Ort sichergestellt.

Nur kurze Zeit später stoppten die Zöllner ein Fahrzeug an einem weiteren Kontrollpunkt in Weil am Rhein. Auch hier konnten bei der Kontrolle insgesamt 100 Tabletten Dopingmittel aufgefunden und in der Folge sichergestellt werden. Auch in diesem Fall erwartet den Fahrer ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz.

Bereits der Besitz und das Verbringen von bestimmten Dopingmitteln in nicht geringer Menge nach oder durch Deutschland ist verboten, wenn sie zum Doping beim Menschen im Sport bestimmt sind. Die Festsetzung der "nicht geringen Menge" für die einzelnen Stoffe erfolgt durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung.

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