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Zoll stoppt geschmuggelte Dubai-Schokolade

Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben von knapp 920 Euro nacherhoben

Ohne Zollabfertigung und Entrichtung der Einfuhrabgaben führte ein 31-jähriger Mann rund 45 Kilogramm Schokolade aus der Schweiz nach Deutschland ein. Zöllner kontrollierten ihn kurz nach dem Grenzübertritt und erhoben nachträglich die Einfuhrabgaben.

Am 4. November 2024 stoppten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach einen Schweizer Lieferwagen an einer Kontrollstelle nahe der deutsch-schweizerischen Grenze. Der Fahrer des Fahrzeugs äußerte gegenüber den Beamten auf dem Weg nach Dortmund zu sein, um dort die geladene Ware abzuliefern. Im Zuge dessen ließen sich die Zöllner die Unterlagen für die Ladung des Lieferwagens aushändigen und stellten fest, dass es sich um Schokolade aus der Schweiz handelte. Diese wurde kurz zuvor von dem Fahrer nach Deutschland eingeführt.

Auf der Ladefläche konnten daraufhin insgesamt 243 Kartons mit rund 45 Kilogramm sogenannter Dubai-Schokolade gezählt werden. Hierbei handelt es sich um mit Pistaziencreme und gebratenen Teigfäden gefüllte Schokolade, die vor allem durch Soziale Medien in kürzester Zeit extrem viel Aufmerksamkeit erhielt.

Nachweise über eine zollrechtliche Abfertigung konnte der Fahrer jedoch nicht vorlegen, weshalb die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiteten und die Einfuhrabgaben von knapp 920 Euro erhoben. Nachdem der Mann die Steuern bezahlt hatte, konnte er seine Reise mit der heiß begehrten Ware fortsetzen.

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