Luxusgüter für Russland vom Zoll gestoppt
Stuttgart, 18. November 2024
Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz
Luxusgüter im Wert von 126.000 Euro wurden bei zwei Reisenden nach Russland am Stuttgarter Flughafen sichergestellt.
Anfang November 2024 kontrollierten Zöllner am Stuttgarter Flughafen zwei Frauen im Alter von 25 und 64 Jahren bei der Ausreise über die Türkei nach Russland. Das Reisegepäck der beiden Damen bestand nahezu ausschließlich aus Gegenständen hochpreisiger Luxusmarken, darunter Handtaschen und Bekleidung. In den Gepäckstücken befanden sich Waren im Gesamtwert von mehr als 114.000 Euro.
Die daraufhin aufgenommenen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Stuttgart ergaben Hinweise, dass die beiden Frauen schon vor ihrer Abreise aus Deutschland sieben größere Pakete nach Russland verschickt hatten. "Eines dieser besagten Pakete wurde von unseren Leipziger Kollegen noch im dortigen Postverteilzentrum sichergestellt", so Maximilian Obermaier, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Stuttgart. Darin befanden sich weitere Luxusartikel im Gesamtwert von 12.000 Euro.
Gegen die beiden Frauen wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet und sämtliche Gegenstände sichergestellt. Vor ihrer Ausreise erklärten sich die beiden Beschuldigten mit der Leistung einer Sicherheit auf die zu erwartende Geldstrafe in Höhe von 105.000 Euro einverstanden.
Der Rat der Europäischen Union hat infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine beschlossen, dass keine Luxusgüter mit einem Wert von mehr als 300 Euro je Stück nach Russland ausgeführt werden dürfen.
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