Haftbefehl wegen Embargoverstoßes mit Luxusautos
Gemeinsames Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaft Würzburg und Zollfahndung Essen
Die Staatsanwaltschaft Würzburg führt gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Essen ein Ermittlungsverfahren gegen den Verantwortlichen eines freien Autohauses aus dem Großraum Aschaffenburg wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Er soll eine Vielzahl von Luxusfahrzeugen mit einem Warenwert von über zehn Millionen Euro mittelbar nach Russland verkauft und verbracht und dadurch gegen das bestehende Ausfuhrembargo verstoßen haben.
Bereits am 17. September 2024 wurden mehrere Objekte im Großraum Aschaffenburg durchsucht und neben Beweismitteln auch Vermögenswerte von insgesamt circa drei Millionen Euro sichergestellt.
Die Auswertung der Beweismittel erhärtete nicht nur den Tatverdacht, sondern verdoppelte auch den Tatumfang. Zudem wurden die Ermittlungen auf eine 40-jährige Beschuldigte aus dem Großraum Aschaffenburg erweitert.
Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Würzburg beim zuständigen Amtsgericht Würzburg Haftbefehl gegen den 47-jährigen Verantwortlichen des Autohauses.
Am 7. Oktober 2024 vollstreckten Kräfte des Zollfahndungsamts Essen mit Unterstützung durch das Zollkriminalamt, das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main sowie Spezialkräfte des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main den Haftbefehl im Großraum Aschaffenburg.
Drei Objekte im Großraum Aschaffenburg wurden durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Weitere Vermögenswerte in Höhe von 4,3 Millionen Euro wurden im Privatvermögen des Beschuldigten mit einem Vermögensarrest gesichert.
In Estland wurden durch die estnischen Behörden ebenfalls zwei Firmenobjekte durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg dauern an.