- Ort und Datum : Aachen, 18. Oktober 2024
Bereits im Juni dieses Jahres haben Beamtinnen und Beamte des Zollamts Düren die Einfuhr eines Minibaggers gestoppt. Nun wurde die Baumaschine unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.
Ein Mann aus dem Kreis Düren hatte den Bagger im Internet bei einem chinesischen Händler bestellt. Aufgrund fehlender Unterlagen und unvollständiger Maschinenkennzeichnung hatten die Zöllnerinnen und Zöllner Zweifel an der Produktsicherheit und schalteten die Bezirksregierung Köln als zuständige Marktüberwachungsbehörde ein, die die Zweifel der Zollbeschäftigten bestätigte.
Anstatt der vorgesehenen Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konnte der Heimwerker aus der Nähe von Düren lediglich eine Bestätigung der Konformität eines türkischen Dienstleisters vorlegen. Ebenso lag dem tonnenschweren Baugerät keine deutsche Betriebsanleitung bei und die Maschinenkennzeichnung war im Hinblick auf Tragfähigkeit und Schallleistungspegel unvollständig.
Der Mann, der bisher dachte, im Internet ein "Schnäppchen" gemacht zu haben, hatte nun die Wahl: Wiederausfuhr oder Zerstörung des Minibaggers. Er entschied sich für die zweite Möglichkeit. Der Bagger wurde somit kürzlich bei einem Verwertungshof unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet. Dem Heimwerker entstand ein Schaden in vierstelliger Höhe. Er war nicht nur sein Geld für den Bagger los, sondern musste auch die Kosten für den Transport, die Verwahrung bei einer örtlichen Spedition und die Vernichtung tragen.