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24,6 Tonnen Aluminiumschrott sichergestellt

Abfalltransport nach Asien endet bereits am Umschlagbahnhof in Weil am Rhein

Bereits Mitte August 2024 versuchte ein Schweizer Unternehmen, insgesamt 24,6 Tonnen Aluminiumschrott aus der Schweiz nach Deutschland einzuführen. Der Schrott sollte anschließend mittels Zug- und Schiffstransport nach Hongkong befördert werden.

Die Lieferung wurde jedoch an der zum Zollamt Weil am Rhein-Autobahn zugehörigen Abfertigungsstelle Umschlagbahnhof in Weil am Rhein durch Zöllnerinnen und Zöllner gestoppt, weil die Einfuhr von Aluminiumschrott nach Deutschland grundsätzlich verboten ist. Lediglich nach Vorlage bestimmter Genehmigungsdokumente der Abfallbehörden beider Länder, hätte eine Einfuhr erfolgen können. Diese schriftliche Notifizierung als notwendiges Dokument konnte der Beteiligte jedoch nicht vorlegen.

Die Einfuhr wurde deshalb untersagt und die 24,6 Tonnen Abfall wurden vor Ort sichergestellt. Die zuständige Landesbehörde (Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH) ermittelt nun wegen Verdachts der illegalen Abfallverbringung.

Bereits in den vorangegangenen Monaten konnten die Zöllnerinnen und Zöllner am Umschlagbahnhof in Weil am Rhein mehrfach die unerlaubte Einfuhr von insgesamt 66,4 Tonnen Abfall verhindern. Auch in diesen Fällen mangelte es dem Einführer an den notwendigen Unterlagen.

Abfälle können grundsätzlich zur Verwertung oder zur Beseitigung bestimmt sein. Diese Bestimmung sowie die Art der Abfälle sind entscheidend dafür, ob sie einem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung oder einer Informationspflicht unterliegen. Anlaufstelle für die Einfuhr von Abfällen ist die Landesbehörde in deren Bezirk der Abfall erstmalig behandelt wird.

Zusatzinformation

Für die Durchfuhr von Abfällen durch Deutschland ist das Bundesumweltamt zuständig.

Weitere Informationen zum Abfallrecht finden sich auf unserer Website in den Fachthemen im Bereich "Verbote und Beschränkungen" oder den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamts und der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde.

Beseitigung und Verwertung von Abfällen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Umweltbundesamt

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