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Geschmuggelter Wohnwagen geht dem Zoll nachträglich ins Netz

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet

Mit einer Zollkontrolle hatte der 24-jährige Fahrer eines Wohnwagengespanns vermutlich nicht gerechnet, als er am 29. August 2024 versuchte, am Zollamt Weil am Rhein-Ost in die Schweiz auszureisen.

Als er die Zollstelle passierte, wurde er von Kontrollkräften des Hauptzollamts Lörrach gestoppt. Der Mann gab an, aus geschäftlichen Gründen in die Schweiz reisen zu wollen. Misstrauisch wurden die Zöllnerinnen und Zöllner jedoch, als sie feststellten, dass an dem angehängten Wohnwagen ein rotes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten angebracht war.

Darauf angesprochen, legte der Fahrer statt der Zulassungsbescheinigung lediglich einen Kaufvertrag für den Wohnwagen über einen Betrag von 50.000 Schweizer Franken vor, welcher bereits im Juli 2024 in der Schweiz ausgestellt worden war. Zudem erwähnte der Mann, den Wohnwagen in der Schweiz gekauft zu haben, dass eine Verzollung bei der damaligen Einfuhr nach Deutschland jedoch nicht erfolgt war. Nach eigenen Angaben hatte er sich im Voraus nicht über die zollrechtlichen Vorschriften informiert.

Seine Unwissenheit ersparte ihm jedoch nicht das Strafverfahren, das die Zöllnerinnen und Zöllner wegen Verdachts der Steuerhinterziehung einleiteten. Zugleich setzten sie die bereits im Juli 2024 durch die Einfuhr entstandenen Steuern in Höhe von knapp 11.600 Euro fest. Nachdem der Reisende diese noch vor Ort bezahlt hatte, wurde ihm mit seinem Gespann die Weiterreise gestattet.

Hätte er den Wohnwagen bereits bei der erstmaligen Einfuhr aus der Schweiz beim Zoll angemeldet und die Steuern hierfür bezahlt, wäre ihm zumindest das Strafverfahren erspart geblieben.

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