- Ort und Datum : Singen, 30. August 2024

577 Verkaufseinheiten Nahrungsergänzungsmittel im Wert von rund 42.000 Euro wollte eine 28-jährige Deutsche im Juli 2024 über das Zollamt Konstanz-Autobahn unverzollt nach Deutschland bringen.
Nur Bürosachen vom Umzug hätte sie in den Kartons auf dem Rücksitz, gab die Reisende auf die Frage nach mitgebrachten Waren gegenüber dem Zoll an. Bei der näheren Kontrolle entpuppte sich das Büromaterial als Nahrungsergänzungsmittel, verkaufsfertig verpackt, etikettiert und versandbereit zur Abgabe bei der Post.
"Ohne die Kontrolle der Reisenden, wären die Einfuhrabgaben für die Sendung in Höhe von rund 7.000 Euro nicht erhoben worden", so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Händlern, die ihre Waren ordentlich beim Zoll anmelden und die Abgaben bezahlen."
Gegen die junge Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die rund 7.000 Euro konnte die Reisende vor Ort nicht bezahlen, daher blieben die Nahrungsergänzungsmittel als Sicherheit für die zu erwartenden Abgaben beim Zoll.
Das Steuerstrafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.