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Trinkhalme und Himmelslaternen beim Zoll

Zoll stellt verbotene Waren sicher

Sommer, Sonne und Ferienzeit: Da ist die Nachfrage nach Freizeitartikeln groß. Im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes musste der Zoll in Hamburg aber in den letzten Wochen mehrmals gefährliche Waren aus dem Verkehr ziehen.

3.000 Himmelslaternen

Am 6. August 2024 entdeckten Beschäftigte des Zollamts Hamburg 3.000 sogenannte Himmelslaternen in einem Sammelgutcontainer. Die fliegenden Lampions stammten aus China. Himmelslaternen sind laut Gesetz (§ 3 der 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) Erzeugnisse, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen, Tieren sowie für Sachwerte ausgeht, sodass sie nicht auf den deutschen Markt gelangen dürfen. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten die Waren nach Rücksprache mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde sicher.

31.072 Laserpointer

Am 25. Juli 2024 stellten Zollbeamtinnen und -beamte des Zollamts Hamburg in einem aus China stammenden Sammelcontainer 31.072 Laserpointer fest. Da schon die Kennzeichnungen hinsichtlich der Sicherheitshinweise auf der Ware fehlerhaft war, kontaktierten die Zöllnerinnen und Zöllner die zuständige Marktüberwachungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz). Diese unterzog die Laser einem Test zur Messung der Laserleistung. Bei allen Modellen wurde die zulässige Laserleistung um das Dreifache bis teils um das Neunfache überschritten. Die Laserpointer werden daher als gefährliche Erzeugnisse eingestuft, die nicht für den deutschen Markt geeignet sind.

1.854.000 Trinkhalme aus Kunststoff

Am 30. Juli und 15. August 2024 sollten insgesamt 1.854.000 Strohhalme über das Zollamt Hamburg in den freien Warenverkehr abgefertigt werden. Die Zollbeamtinnen und -beamten guckten sich aber die in Taiwan und Vietnam hergestellten Halme genauer an, da der Verdacht bestand, dass sie aus umweltschädlichem Kunststoff bestanden. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte als zuständige Marktüberwachungsbehörde bestätigte die Feststellungen des Zolls. Die Trinkhalme dürfen nun gemäß der Einwegkunststoffverbotsverordnung nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Die Himmelslaternen, Laserpointer und Trinkhalme müssen nach Entscheidung der Marktüberwachungsbehörden nun entweder vernichtet oder wieder exportiert werden.

"Das Zollamt Hamburg wird fast täglich mit Produkten konfrontiert, die nicht den deutschen beziehungsweise den EU-Bestimmungen entsprechen. So haben wir unter anderem in den letzten Wochen 71 Schlauchboote und 6.780 Sonnenbrillen abgefertigt, bei denen zum Beispiel die CE-Kennzeichnungen, die Angabe zum Hersteller oder zum Einführer sowie die Sicherheitshinweise in deutscher Sprache fehlten. Diese Waren können jedoch unter Umständen noch nachgebessert und dann auf den Markt gebracht werden", so Pressesprecherin Kristina Severon.

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