- Ort und Datum : Bremen, 18. Juli 2024
Am 14. Juli 2024 haben Zöllner am Bremer Flughafen bei der Kontrolle eines aus Thailand einreisenden 24-jährigen Mannes eine Goldarmbanduhr im Wert von fast 8.000 Euro festgestellt. Der Reisende hatte zuvor den grünen Kanal für anmeldefreie Waren passiert und damit wahrheitswidrig dem Zoll signalisiert, lediglich Waren im Wert der Reisefreimenge von maximal 430 Euro mit sich zu führen.
"Insbesondere jetzt zur Hauptreisezeit stellen wir bei der Kontrolle des Reisegepäcks fest, dass Reisende Waren mit einem Wert über 430 Euro und damit über der Reisefreimenge mit sich führen. Diese Waren müssen zwingend im roten Kanal beim Zoll angemeldet werden, da die fälligen Einfuhrsteuern zu bezahlen sind", erläuterte Astrid Böttcher, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
Sie fuhr fort: "Bei korrekter Anmeldung beim Zoll müssen lediglich die entstandenen Steuern entrichtet werden. Erwischen wir jedoch Reisende mit anmeldepflichtigen Waren im grünen Kanal für anmeldefreie Waren, dann muss neben der Steuer zusätzlich ein Zuschlag in gleicher Höhe entrichtet werden. Ab 250 Euro Steuerschuld wird sogar ein förmliches Steuerstrafverfahren eingeleitet."
Im Fall der Goldarmbanduhr wurde ein solches Steuerstrafverfahren noch vor Ort eingeleitet, da sich die Steuerschuld auf fast 1.500 Euro belaufen hatte. Die Steuer hatte der Reisende noch vor Ort entrichtet und konnte so mit seiner Uhr die Reise fortsetzen.