Unerlaubte Ausfuhr nach Russland in Millionenhöhe aufgedeckt
Frankfurt am Main, 28. Juni 2024
Durchsuchungen durch Zoll-Spezialeinheiten
Mit Unterstützung der Spezialeinheiten des Zollkriminalamts, der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), vollstreckten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main in den Morgenstunden des 28. Juni 2024 vier Haftbefehle im Raum Offenbach am Main sowie in Aschaffenburg und durchsuchen derzeit insgesamt 23 Wohn- und Geschäftsräume.
Im Zuge der derzeit laufenden Einsatzmaßnahmen mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet stellten die Einsatzkräfte bislang rund 220.000 Euro Bargeld sowie umfangreiche Geschäftsunterlagen sicher und pfändeten fünf hochpreisige Fahrzeuge. Zudem wurde auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Vermögensarrest von rund 13,3 Millionen Euro erwirkt. Ziel eines Vermögensarrestes ist es, den Beschuldigten den Zugriff auf deren mutmaßlich mit inkriminierten Handlungen erwirtschafteten Vermögenswerte zu entziehen und diese zu sichern.
Den vier Haupttatverdächtigen wird der unerlaubte Verkauf und die unerlaubte Ausfuhr von Personenkraftwagen nach Russland entgegen bestehender Embargovorschriften vorgeworfen.
Konkret sollen sie trotz entsprechender wirtschaftlicher Sanktionsvorschriften seit Ende 2022 bis heute über 170 Luxusfahrzeuge nach Russland verkauft beziehungsweise ausgeführt haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Frankfurter Zollfahndung ergaben, dass sich das Netzwerk der Gruppierung über ganz Deutschland erstreckt und Verbindungen in zahlreiche osteuropäische Länder sowie Anrainerstaaten Russlands unterhält. Unterstützt werden sie bei der Durchführung der unerlaubten Geschäfte durch eine Vielzahl von Tatbeteiligten.
Grundlage der Ermittlungen bildeten diverse Hinweise, die durch die Financial Intelligence Unit (FIU), der beim Zoll angesiedelten Zentralstelle des Bundes zur Untersuchung verdächtiger Finanztransaktionen, zusammengeführt sowie umfassend und mit hoher Priorität analysiert wurden. Im Anschluss daran erfolgte die Übermittlung des Analyseergebnisses der FIU an das Zollkriminalamt.
Die laufenden Einsatzmaßnahmen werden durch die Zollfahndungsämter Hamburg, Hannover und Stuttgart unterstützt. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an.
Gemäß der VO (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, Luxusgüter bestimmter Kategorien unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
Sofern im Anhang der Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot für Luxusgüter, deren Wert 300 Euro je Stück übersteigt. Weiterhin unterliegen bestimmte Personenkraftwagen einem generellen Ausfuhrverbot.
Informationen zum Russland-Embargo
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Kräfte der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll im Einsatz