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Zoll klärt Fahrzeugschnäppchen auf

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Nicht angemeldetes Unfallfahrzeug auf Autotransporter

Die Zollkontrolle eines französischen Autotransporters mit aufgeladenem Unfallfahrzeug am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn aus Richtung Schweiz durch Bedienstete des Hauptzollamts Lörrach führte Ende Februar 2024 zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen den 29-jährigen Fahrer des Transportfahrzeugs aus Nimes. Das Fahrzeug habe er in der Schweiz erworben und wolle es in Frankreich zollrechtlich abfertigen lassen. Als Kaufpreis gab der Reisende 9.300 Schweizer Franken an.

Die Zollbeamten erklärten, er könne das Fahrzeug gleich an Ort und Stelle in die EU abfertigen, alternativ ein sogenanntes zollrechtliches Versandverfahren anwenden oder zurück in die Schweiz fahren und dort die Abfertigung direkt an der Grenze zu Frankreich vornehmen lassen.

Der Mann entschied sich für die Umkehr über die Autobahn, wurde jedoch beobachtet, wie er diese zwar verließ, dann aber nicht wieder die Auffahrt Richtung Schweiz wählte, sondern Richtung Grenzach-Wyhlen weiterfuhr. Die Zöllner setzten dem Mann mit einem Dienstwagen nach und forderten ihn nach dem Aufschließen am Ortseingang Grenzach-Wyhlen auf, ihnen wieder ans Zollamt zu folgen.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs stießen die Zöllner schließlich in der Türablage auf ein klitzeklein zusammengefaltetes Papier, welches sich als die tatsächliche Rechnung für das Fahrzeug entpuppte. Statt der 9.300 hatte der Mann danach 24.000 Schweizer Franken bezahlt.

Die Beamten leiteten ein Steuerstrafverfahren gegen den unehrlichen Reisenden wegen Verdachts eines Verstoßes gegen zoll- und steuerrechtliche Vorschriften ein und berechneten Einfuhrabgaben in Höhe von rund 5.400 Euro. Der Beschuldigte konnte nach der Bezahlung seine Transportfahrt fortsetzen. Den Ausgang des Strafverfahrens hat er abzuwarten.

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