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Pkw-Sitzheizung nicht einfuhrfähig

Einfuhrkontrolle schützt Verbraucher vor gefährlicher Ware

Nicht einfuhrfähige Sitzheizung

Vor wenigen Tagen stellten die Bediensteten des Zollamts Weiden-Waidhaus - Dienstort Weiden - im Rahmen einer Postabfertigung einen Verstoß gegen die Produktsicherheitsverordnung fest.

Da bei dem abzufertigenden Paket Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde dieses im Beisein eines Zollbeamten durch einen Angestellten eines Logistikunternehmens geöffnet. Der Paketinhalt bestand aus einer Pkw-Sitzheizung mit Belüftungs- und Massagefunktion zum Selbsteinbau im Wert von rund 180 Euro.

Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass für die aus Fernost kommende Ware weder eine Gebrauchsanweisung vorhanden war noch die erforderlichen Kennzeichnungen angebracht waren. Außerdem zeigte sich anhand der Produktaufschrift, dass sich die Sitzheizung bis zu einer Temperatur von 105 Grad Celsius erhitzen könnte.

Daraufhin unterrichteten die Weidner Zöllner die zuständige Marktüberwachungsbehörde, die mitteilte, dass die Sitzheizung aufgrund fehlender Unterlagen und Produktmängeln nicht einfuhrfähig sei.

Der Empfänger des Pakets wurde diesbezüglich unterrichtet. Die Sitzheizung wurde ins Herkunftsland zurückgeschickt.

"Mit den Einfuhrkontrollen schützt der Zoll die Bevölkerung vor minderwertigen oder gefährlichen Waren, die zum Teil auch zu gesundheitlichen Schäden führen können", so die stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Oberregierungsrätin Christina Kiener.

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