Einfuhr von Minibaggern unterbunden
Heilbronn, 20. Februar 2024
Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität
Anfang Februar 2024 haben Abfertigungsbeamte des Zollamts Heilbronn den beabsichtigten Import von vier Baggern aus Fernost gestoppt.
Da aufgrund fehlender Unterlagen beziehungsweise fragwürdiger Kennzeichnung der jeweils circa 6.000 Kilogramm schweren Baumaschinen Zweifel an der Verkehrsfähigkeit der Geräte bestanden, schaltete das Zollamt die zuständige Marktüberwachungsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, ein. Dieses bestätigte die ersten Zweifel der Zollbeschäftigten.
Für keines der Baugeräte konnte der Einführer die vorgesehene CE-Kennzeichnung, Typgenehmigungsnummer, einen verantwortlichen EU-Importeur oder erforderliche Konformitätserklärungen nachweisen.
Da somit die für die Einfuhr derartiger Geräte geltende Vorschrift, die Maschinenrichtlinie der Europäischen Union (RL 2006/42/EG), nicht eingehalten wurde, müssen die Minibagger wieder aus der EU ausgeführt werden. Die RL 2006/42/EG soll die Sicherheit und die Gesundheit von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern und Verbrauchern und Sachen, vor allem in Bezug auf Risiken beim Umgang mit Maschinen gewährleisten.
Zollkontrollen schützen die Verbraucher. Um bereits die Einfuhr unsicherer oder nicht konformer Produkte in die Europäische Union zu verhindern, arbeitet die Zollverwaltung eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen. Die Palette der überwachten Produkte reicht dabei von Spiel-zeug bis hin zur Großmaschine.
Die EU hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Richtlinien zur Sicherheit und Konformität von Produkten und zur Kennzeichnung bestimmter Produkte mit der CE-Kennzeichnung erlassen. Der Zoll trägt daher mit dazu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen.
Produktsicherheit und -konformität