- Ort und Datum : Heilbronn, 20. Februar 2024

Anfang Februar 2024 haben Abfertigungsbeamte des Zollamts Heilbronn den beabsichtigten Import von vier Baggern aus Fernost gestoppt.
Da aufgrund fehlender Unterlagen beziehungsweise fragwürdiger Kennzeichnung der jeweils circa 6.000 Kilogramm schweren Baumaschinen Zweifel an der Verkehrsfähigkeit der Geräte bestanden, schaltete das Zollamt die zuständige Marktüberwachungsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, ein. Dieses bestätigte die ersten Zweifel der Zollbeschäftigten.
Für keines der Baugeräte konnte der Einführer die vorgesehene CE-Kennzeichnung, Typgenehmigungsnummer, einen verantwortlichen EU-Importeur oder erforderliche Konformitätserklärungen nachweisen.
Da somit die für die Einfuhr derartiger Geräte geltende Vorschrift, die Maschinenrichtlinie der Europäischen Union (RL 2006/42/EG), nicht eingehalten wurde, müssen die Minibagger wieder aus der EU ausgeführt werden. Die RL 2006/42/EG soll die Sicherheit und die Gesundheit von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern und Verbrauchern und Sachen, vor allem in Bezug auf Risiken beim Umgang mit Maschinen gewährleisten.