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"Potenz-Honig" in Deutschland verboten

Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet

Sichergestellter "Potenz-Honig"

Viereinhalb Kilogramm Honig stellten Zollbeamte kürzlich in einem Supermarkt im Raum Biberach sicher, da dieser den potenzfördernden Wirkstoff Sildenafil enthielt. Er unterliegt dem deutschen Arzneimittelgesetz und darf daher nicht einfach so zugesetzt beziehungsweise verkauft werden.

Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen den 46-jährigen Inhaber des Supermarkts ein und stellten den Honig mit Ursprung Türkei sicher.

Im Ausland und über Online-Plattformen werden zahlreiche Nahrungs- beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel mit potenzfördernden Zusatzstoffen angeboten. Mediziner und Verbraucherschutzorganisationen warnen regelmäßig, dass die Einnahme ohne ärztliche Beratung gesundheitliche Schädigungen hervorrufen kann.

Eigentlicher Grund der Kontrolle war der im Supermarkt verkaufte Tabak und Kaffee. Herstellungsbetriebe und Händler von verbrauchsteuerpflichtigen Produkten unterliegen in Deutschland der sogenannten Steueraufsicht und werden daher stichprobenweise vom Zoll überprüft.

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