- Ort und Datum : Singen, 5. Februar 2024

Insgesamt 10.000 dreipolige Adapter, hergestellt in China, meldete eine Konstanzer Firma Mitte Januar 2024 beim Zollamt Konstanz-Autobahn zur Verzollung an.
Bei der Prüfung der Produkte stellten die Zöllner Ungereimtheiten bei der aufgedruckten CE-Kennzeichnung fest. Zum einen ist für diese Warenart eine CE-Kennzeichnung gar nicht zulässig und zum anderen stimmten beide Buchstaben nicht mit dem genormten Vorbild überein. Die Vermutung lag also nahe, dass es sich um eine Fälschung des CE-Kennzeichens handelte.

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde bestätigte den Verdacht und untersagte auch aus Sicherheitsgründen die Einfuhr der Adapter.
"Auffällig war unter anderem der zu lange Strich im E", erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Dem Endkunden wurde durch das aufgedruckte CE-Kennzeichen vorgegaukelt, die Adapter würden den Regelungen und Bestimmungen der Gemeinschaft bezogen auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz entsprechen."