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Doppelt geschmuggelt hält nicht besser

Reisende versuchen, Luxusuhren im Gesamtwert von 71.000 Schweizer Franken zu schmuggeln und Zollabgaben in Höhe von 13.000 Euro zu sparen

Damenuhr

Zwei Luxusuhren im Gesamtwert von rund 71.000 Schweizer Franken entdeckte der Zoll Ende Dezember 2023 am Grenzübergang Bietingen bei aus der Schweiz einreisenden Personen.

Erst auf Nachfrage der Zollbeamten gab der niederländische Fahrer an, zwei hochpreisige Markenuhren im Gesamtwert von rund 71.000 Schweizer Franken aus der Schweiz mitzubringen. Die zukünftige Schwiegermutter hatte dem 29-Jährigen und seiner 26-jährigen Verlobten je eine Uhr in der Schweiz gekauft und geschenkt.

Während die Uhr des jungen Mannes im Wert von 30.600 Schweizer Franken noch verpackt in der Mittelkonsole des Autos lag, schmückte die Damenuhr im Wert von 40.500 Schweizer Franken bereits das Handgelenk seiner Beifahrerin.

Da der Wert der beiden Uhren die Reisefreimenge um ein Vielfaches überschritt, wurden sie aufgefordert, die Uhren beim Zollamt Bietingen zu verzollen.

Herrenuhr

Der junge Mann begab sich daraufhin in das Gebäude des Zollamts, verließ dieses aber bereits kurze Zeit später wieder, um die Reise fortzusetzen. Da erfahrungsgemäß die Abfertigung in diesen Fällen länger dauert, wurde die Reisegesellschaft erneut angehalten und um die Verzollungsnachweise gebeten. Wie vermutet, hatte der junge Mann die Uhren nicht vorschriftsmäßig angemeldet und die fälligen Abgaben nicht gezahlt.

Auf die Frage, warum trotz Aufforderung keine zollrechtliche Abfertigung vorgenommen wurde, erwiderte der Niederländer, dies zwar gewollt, sich nach kurzer Wartezeit aber für die Weiterfahrt ohne zollrechtliche Abfertigung entschieden zu haben.

Gegen die Besitzer der Uhren wurden daraufhin Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet und die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 13.000 Euro erhoben. Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss das Paar ebenfalls rechnen.

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