- Ort und Datum : Ulm, 16. April 2025
Bei einer Zollkontrolle an der Bundesstraße 10 bei Dornstadt haben Beamte am 15. April 2025 die Zugmaschine eines türkischen Lkws beschlagnahmt.
Eine Abfrage im zentralen Vollstreckungssystem des Zolls ergab, dass das in der Türkei ansässige Transportunternehmen 105.000 Euro Schulden beim deutschen Staat hat. Weil Zöllner als Finanzbeamte des Bundes auch offene Forderungen eintreiben dürfen, pfändeten sie die Zugmaschine noch vor Ort. Zahlt der Unternehmer nicht, wird der Lkw verkauft und der Erlös geht an die Staatskasse.
Abfragen im bundesweiten zentralen Vollstreckungssystem macht der Zoll standardmäßig im Rahmen seiner Kontrollen auf den Autobahnen und Bundesstraßen. Bestehen offene Forderungen gegenüber ausländischen Personen oder Unternehmen, sind Zollbeamte befugt, diese vor Ort einzutreiben beziehungsweise Pfändungen vorzunehmen.
