- Ort und Datum : Osnabrück, 12. März 2025
Im Rahmen der Postabfertigung haben Beamte des Zollamts Lohne (Oldenburg) am 10. März 2025 in einem Paket aus Russland ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt.
Da bei einem abzufertigenden Paket Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde dieses im Beisein von Zollbeamten durch den Empfänger des Pakets geöffnet. Hierbei kamen 40 Marmeladengläser zum Vorschein. Nach Auskunft des Paketempfängers sollte es sich bei der Marmelade um Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel handeln. Da die Zöllner Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen des Mannes hatten, entschlossen sie sich dazu, die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr zu unterrichten.
In dem folgenden Prüfverfahren durch die Marktüberwachungsbehörde stellte sich heraus, dass sich in den Marmeladengläsern der verschreibungspflichtige potenzfördernde Wirkstoff Sildenafil befand. Er unterliegt dem deutschen Arzneimittelgesetz und darf daher nicht einfach so zugesetzt beziehungsweise verkauft werden. Somit lag ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor und die Einfuhr war verboten.
"Im Ausland und über Online-Plattformen werden zahlreiche Nahrungs- beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel mit potenzfördernden Zusatzstoffen angeboten. Mediziner und Verbraucherorganisationen warnen regelmäßig, dass die Einnahme ohne ärztliche Beratung gesundheitliche Schädigungen hervorrufen kann", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Die Arzneimittel wurden sichergestellt und zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde abgegeben.
