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Marmelade als Potenzmittel

Marmelade als Potenzmittel

  • Ort und Datum : Osnabrück, 12. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Im Rahmen der Postabfertigung haben Beamte des Zollamts Lohne (Oldenburg) am 10. März 2025 in einem Paket aus Russland ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt.

Da bei einem abzufertigenden Paket Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde dieses im Beisein von Zollbeamten durch den Empfänger des Pakets geöffnet. Hierbei kamen 40 Marmeladengläser zum Vorschein. Nach Auskunft des Paketempfängers sollte es sich bei der Marmelade um Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel handeln. Da die Zöllner Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen des Mannes hatten, entschlossen sie sich dazu, die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr zu unterrichten.

In dem folgenden Prüfverfahren durch die Marktüberwachungsbehörde stellte sich heraus, dass sich in den Marmeladengläsern der verschreibungspflichtige potenzfördernde Wirkstoff Sildenafil befand. Er unterliegt dem deutschen Arzneimittelgesetz und darf daher nicht einfach so zugesetzt beziehungsweise verkauft werden. Somit lag ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor und die Einfuhr war verboten.

"Im Ausland und über Online-Plattformen werden zahlreiche Nahrungs- beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel mit potenzfördernden Zusatzstoffen angeboten. Mediziner und Verbraucherorganisationen warnen regelmäßig, dass die Einnahme ohne ärztliche Beratung gesundheitliche Schädigungen hervorrufen kann", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Die Arzneimittel wurden sichergestellt und zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde abgegeben.

Zusatzinformation

Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz.

Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Post- oder Kurierversands grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen.

Hierbei ist zu beachten, dass Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat angeboten beziehungsweise verkauft wird, kommt es dabei nicht an.

Daneben können Präparate, die bestimmte pflanzliche oder tierische Stoffe enthalten, auch den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Sie haben lediglich die Möglichkeit, Arzneimittel, die hier in Deutschland für das betreffende Anwendungsgebiet nicht erhältlich sind, bei einer in Deutschland ansässigen Apotheke zu bestellen. Die Apotheke kann in diesem Fall das Arzneimittel im Ausland beziehen und an Sie abgeben. Hierfür benötigen Sie vorab eine entsprechende ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung.

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