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Zoll findet neun geschmuggelte Hundewelpen in Transporter

Zoll findet neun geschmuggelte Hundewelpen in Transporter

  • Ort und Datum : Braunschweig, 7. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Braunschweig

  • StrasseHausnummerKasernenstraße 17
  • PLZOrt38106 Braunschweig

Bei einer Zollkontrolle an der Raststätte Zweidorfer Holz Nord an der Autobahn 2 machten die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege aus Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig einen traurigen Fund. Dicht gedrängt in zwei handelsüblichen Transportboxen fanden die Zöllner neun Maltesermischlinge im geschätzten Alter von höchstens acht Wochen auf dem Weg von Moldau in die Niederlande.

Keiner der Hunde verfügte über die gesetzlich vorgeschriebenen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen zur Einfuhr in die EU. Die Hunde waren nicht mittels Transponder eindeutig gekennzeichnet, nicht gültig gegen Tollwut geimpft und verfügten auch nicht über die erforderlichen amtlichen Gesundheitsbescheinigungen. Verzollungspapiere konnte der 30-jährige Fahrer auch nicht vorweisen.

Aufgrund der genannten fehlenden Unterlagen, wäre ihm die Einfuhr auch verwehrt worden. Daher leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein. Der Beschuldigte musste über 1.700 Euro Einfuhrabgaben vor Ort bezahlen.

Die weiteren Ermittlungen führt die Strafsachen- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Braunschweig. Die Höhe der zu erwartenden Geldstrafe wird am Ende der Ermittlungen festgesetzt.

Aufgrund der fehlenden Impfungen und Gesundheitsbescheinigung übergaben die Zöllner die Welpen am selben Abend dem zuständigen Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Peine.

Der Fahrer gab gegenüber den Zöllnern an, dass die letzte Pause und Versorgung der Hunde mit Futter und Wasser sowie "Freilauf" auf einem Grünstreifen vier Stunden zuvor gewesen sei. Nach der abschließenden Beurteilung der Amtstierärztin dürfte es sich hierbei um eine Schutzbehauptung gehandelt haben und eine etwaige Versorgung der Welpen deutlich weiter in der Vergangenheit gelegen haben. "Die Tiere waren außerdem dehydriert und stürzten sich in den Räumen der Quarantäne förmlich auf die Wassernäpfe", so die Amtstierärztin.

Außerdem gab der Fahrer an, die Hunde seien allesamt für seine Tochter. Aufgrund der Menge der Welpen ist jedoch von einem gewerblichen Tiertransport auszugehen, für den er über einen tiertransportrechtlichen Befähigungsnachweis hätte verfügen müssen. Zudem benötigen gewerblich genutzte Fahrzeuge, mit denen auch Tiere transportiert werden, eine Zulassung. So etwa eine extra Belüftung, die Möglichkeit Wasser aufzunehmen und Transportboxen, die groß genug sind.

Die Tiere werden nun tierärztlich behandelt, da man bei den ersten Untersuchungen sogenannte Wurmbäuche feststellen konnte. Sobald die Behandlungen abgeschlossen und die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sind, werden sie gegen Tollwut geimpft. Der Erfolg der Impfung wird dann mittels Bestimmung des Tollwut-Titers nachgewiesen. Nach dem Ablauf der Quarantänezeit werden die Tiere dann durch das Tierheim in Braunschweig an verantwortungsvolle Interessenten vermittelt.

Der Fahrer bekommt die Tiere laut Veterinärbehörde nicht zurück, da ihm die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung und Pflege von Hunden abgesprochen wird. Gegen ihn hat der Landkreis Peine außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen geltende tierseuchen- und tierschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet.

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