- Ort und Datum : Bielefeld, 5. März 2025
Beamte vom Bielefelder Zoll stellten bei Verkehrskontrollen auf den Autobahnen 2 und 44 im Februar 2025 bei Reisenden gleich mehrfach verbotene Substanzen fest.
Am Montag, dem 10. Februar 2025, wurde ein 25-Jähriger, der mit einem Pkw auf der Autobahn 2 in Richtung Polen unterwegs war, von der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Anröchte bei Hamm angehalten und kontrolliert. Der junge Mann hatte in einem Rucksack 100 Kapseln sowie zwei Tabletten eines Dopingmittels mit dem Wirkstoff Methandienone dabei.
Dopingmittel entdeckte die KEV aus Anröchte - wiederum auf der Autobahn 2 bei Hamm - am Mittwoch, dem 26. Februar 2025, auch bei der Kontrolle eines 41-Jährigen. Der Mann war mit einem Fahrzeug, aus Großbritannien kommend, ebenfalls auf dem Weg nach Polen unterwegs. Er hatte mehrere Packungen Tabletten (insgesamt 102 Stück) sowie zwei Ampullen mit je zehn Millilitern einer flüssigen Substanz mit den Wirkstoffen Choriongonadotropin, Clomifen und Testosteron Enantat in einem Koffer versteckt.
Sämtliche vom Bielefelder Zoll aufgefundenen Dopingmittel unterliegen in der festgestellten Menge einem sogenannten Verbringungsverbot - dürfen also nicht nach Deutschland eingeführt werden - und wurden daher sichergestellt. Gegen beide Reisenden wurden noch vor Ort Strafverfahren eingeleitet.
Zudem hatte der 20-jährige Fahrer eines weiteren mit zwei Personen besetzten Pkws, der an der Autobahn 44 bei Geseke am Freitag, dem 21. Februar 2025, von Beamten der KEV aus Anröchte kontrolliert wurde, gegen das seit 2016 bestehende Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verstoßen. Bei dem jungen Mann, der zusammen mit seinem 21-jährigen Beifahrer in Richtung Tschechien unterwegs war, wurden 775 Gramm eines Pulvers, welches zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, jedoch in die Gruppe der psychoaktiven Rauschmittel fällt und dessen Einfuhr ins Bundesgebiet damit verboten ist, im Reisegepäck sowie eine Feinwaage mit Anhaftungen des Pulvers im Fahrzeug aufgefunden.
Die illegale Substanz wurde sichergestellt. Der 20-Jährige muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
