- Ort und Datum : Lörrach, 26. Februar 2025
Auf die Frage nach aus der Schweiz mitgebrachten Waren erklärte ein 37-jähriger Niederländer Ende Januar 2025 gegenüber einem Kontrollbeamten des Hauptzollamts Lörrach am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn, nichts in der Schweiz gekauft zu haben.
Die anschließende Fahrzeugkontrolle förderte jedoch drei Kartons und eine Papiertüte zutage, alle mutmaßlich verschiedene Tierarzneimittel, zur Anwendung an Pferden bestimmt. Eine Rechnung habe er nicht, gab der Mann zunächst an. Für 40 Päckchen eines Mittels habe er 200 Schweizer Franken bezahlt, gab er dann im Zuge der fortgesetzten Befragung zu.
In weiteren Recherchen stellte das Zoll-Team fest, dass die Gesamtsendung einen Wert von umgerechnet mehr als 8.600 Euro hatte und der Mann von Beruf Pferdehändler ist. Ein Produkt war zudem mit einem Verpackungsaufdruck versehen, wonach dieses nicht zum Verkauf in Europa vorgesehen ist. Der Mann gab zwar an, hierfür eine Ausnahmegenehmigung zu besitzen. Jedoch wurde die Ware nach Rücksprache mit dem Landratsamt Lörrach, Entscheidungsbehörde in Bezug auf Tierschutz und Tierarzneimittel, sichergestellt, bis die Erlaubnis von offizieller Seite bestätigt ist.
Die Zöllner leiteten gegen den Mann wegen unterlassener Zollanmeldung, welche er als Gewerbetreibender bei der Einreise in die EU hätte schriftlich vornehmen und die Sendung am Zollamt vorführen müssen, ein Steuerstrafverfahren sowie ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierarzneimittelgesetz ein.
Nach Entrichtung der Abgaben in Höhe von etwas mehr als 1.600 Euro und Hinterlegung einer Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe in gleicher Höhe konnte der Mann seine Fahrt in Richtung Niederlande fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen hat in diesem Fall zunächst die Staatsanwaltschaft Freiburg - Zweigstelle Lörrach übernommen.