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Schmuggel auf der Autobahn 3

Schmuggel auf der Autobahn 3

  • Ort und Datum : Darmstadt, 18. Februar 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Darmstadt

  • StrasseHausnummerHilpertstraße 20 a
  • PLZOrt64295 Darmstadt

Gleich zwei Transporte von Personenkraftfahrzeugen englischer Herkunft stellte der Zoll am 26. Januar 2025 auf der Autobahn 3 fest. Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Darmstadt kontrollierte die für Rumänien bestimmten Fahrzeuge auf der Rastanlage Medenbach-West. Dabei wurden insgesamt zwei Steuerstrafverfahren eingeleitet, Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.150 Euro eingenommen und Sicherheit in Höhe von etwa 350 Euro erhoben.

Die KEV des Hauptzollamts Darmstadt stellte den Einfuhrschmuggel bei verdachtsunabhängigen Kontrollen fest. Die Fahrzeuge mit britischer Zulassung stammten aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, einem nicht zur EU gehörenden Land. Laut Aussage der Fahrer waren die Autos dort erworben beziehungsweise ersteigert worden.

Beide Fahrzeuge wurden auf Anhängern rumänischer Lieferwagen transportiert und waren für den EU-Mitgliedstaat Rumänien bestimmt. Der Import von Waren in die EU ist grundsätzlich steuerpflichtig. Beide Fahrer konnten keinen Versteuerungsnachweis führen.

In beiden Fällen erfolgte daher eine Nachversteuerung, die sich auf insgesamt rund 1.150 Euro an Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) belief.

Gegen beide Fahrer wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet. Für die daraus zu erwartenden Strafen und Verfahrenskosten wurde Sicherheit in Höhe von insgesamt etwa 350 Euro vereinnahmt.

Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und der Sicherheitsleitung wurde den Fahrern die Weiterfahrt gestattet.

Die weiteren Ermittlungen führt nun das Hauptzollamt Saarbrücken, das für diesen Schmuggel die zuständige Ahndungsbehörde ist.

Zusatzinformation

Für Ware, die Privatpersonen aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat in die EU einführen und deren Wert die Reisefreimengen überschreitet, fallen Einfuhrabgaben an. Diese setzen sich aus Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und - je nach Warenart auch aus -Verbrauchsteuern zusammen und sollten durch Privatpersonen bereits an der EU-Außengrenze entrichtet werden.

Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die korrekte Versteuerung an den Grenzen und im Landesinnern.

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