- Ort und Datum : Dortmund, 14. Februar 2025

Am 12. Februar 2025 passierte ein aus der Türkei einreisender Mann den grünen Ausgang am Flughafen Dortmund.
Die Beamten baten den 36-jährigen Mann zur Kontrolle. In seinem Koffer fanden die Zöllner 25 Pakete mit einer zähflüssigen Substanz, die in Sticks verpackt war. Der Reisende gab an, es handle sich um eine Kräuterpaste, deren Einnahme unter anderem die Potenz fördern solle.
Durch die Beschreibung des Produkts durch den Reisenden kam bei den Zöllnern der Verdacht auf, dass Verbote und Beschränkungen der Einfuhr der Paste entgegenstehen könnten.
Bei der anschließenden Recherche stellten die Zöllner fest, dass in dem vorliegenden Produkt das in Deutschland verschreibungspflichtige Potenzmittel "Sildenafil" enthalten war. Diese Substanz hätte als Arzneiwirkstoff klar deklariert werden müssen. Bei keiner der sichergestellten Verpackungen war dies der Fall.
Die Zöllner leiteten daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz gegen den Mann ein.
Der "Potenzhonig" wurde sichergestellt.