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Abfallausfuhr eiskalt abgelehnt

Ausfuhr von Abfall nach Jordanien verhindert

Ende Januar 2025 haben Beschäftigte des Zollamts Tauberbischofsheim den Export eines Kühlaufliegers unterbunden, da sie erhebliche Bedenken an der Verkehrsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit der angemeldeten Ware hatten.

Die hinzugezogene zuständige Fachbehörde für Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Abfallverbringung, die Sonderabfallagentur in Fellbach, bestätigte den Verdacht, dass es sich bei dem Vorhaben um eine illegale grenzüberschreitende Verbringung von Abfall handelt. Laut Ausfuhranmeldung sollte der Kühlauflieger zur Beseitigung ins Haschemitische Königreich Jordanien verbracht werden.

Aus gefahrenabwehrrechtlichen Gesichtspunkten wird der Besitzer des fahruntüchtigen Aufliegers diesen auf eigene Kosten fachgerecht entsorgen müssen.

Ob der Ausführer aufgrund der versuchten illegalen Abfallausfuhr mit weiteren ahndungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, wird nach einer Anhörung durch die zuständige Fachbehörde entschieden werden.

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